14/04/22Digitale Studierenden-Meldung an gesetzliche Krankenkassen mit CAS Campus
Seit dem 01. Januar 2022 sind Hochschulen verpflichtet, die Meldungen von und an Krankenkassen auf elektronischem Wege durchzuführen. Dieses Vorgehen hat die bisherigen Meldungen auf Papier vollständig abgelöst.
Meldungen sind beispielsweise Informationen zum Versicherungsstatus, Immatrikulation und Exmatrikulation oder Zahlungsrückständen.
Für die Hochschulen bedeutet dies eine große Umstellung. Mit CAS Campus haben Hochschulen die Möglichkeit diese Meldungen einfach durchzuführen, einzusehen und zu verarbeiten. Im Rahmen des Bewerbungs- und Zulassungsprozesses können alle Informationen so erfasst werden, dass mit der Immatrikulation die Meldung durch die Hochschule direkt durchgeführt werden kann.
Die automatisierte Zuordnung von eingegangenen Meldungen und passende Ansichten unterstützen die schnelle und effiziente Bearbeitung der Nachrichten.
Die ersten CAS Campus Kunden waren bereits letztes Jahr im partnerschaftlich durch uns begleiteten Pilotbetrieb. Zum Jahreswechsel konnte die Umstellung der Meldung für alle Kunden erfolgen.
Sie wollen mehr zum Verfahren mit CAS Campus erfahren? Kommen Sie gerne auf uns zu!