25/11/11Medienkompetenz im Beruf – souveräner Umgang will gelernt sein!

Das MMB-Institut für Medien- und Kompetenzforschung hat die Rolle der Medienkompetenz im Berufsleben in einer Bestandsaufnahme von 52 Förderprojekten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) untersucht. Unter anderem wurde deutlich, dass das Alltagswissen aus der privaten Nutzung der neuen Medien oft nicht ausreicht.

So nutzen Auszubildende und Berufstätige zum Beispiel im Privatleben souverän die sozialen Netzwerke, können diese Fertigkeiten aber häufig nicht direkt auf das Arbeitsleben übertragen. Die befragten Experten der 52 Förderprojekte aus dem Programm "Neue Medien in der beruflichen Bildung" waren sich insoweit einig, dass sich die Bedeutung der digitalen Medien für das berufliche Handeln in Zukunft noch deutlich verstärken wird. Somit wird sich die Medienkompetenz zu einer immer wichtigeren Schlüsselqualifikation entwickeln.

In vielen Förderprojekten wurden bereits zahlreiche Maßnahmen, wie Präsenzschulungen oder "Blended Learning"-Kurse, also ein Mix aus Lernen im Klassenraum und Online-Lernen entwickelt, um die Medienkompetenz zu stärken. Die Frage, wie die Medienkompetenzschulung bei steigenden Anforderungen an die Mitarbeiter zum souveränen Umgang mit IT und Medien zukünftig aussieht, ist unklar. Einige der Befragten setzen weiterhin auf den Erwerb ausreichender Medienkompetenz in der Freizeit, andere wiederum sehen Schulen und Ausbildungsinstitutionen in der Pflicht.

Eine wichtige Grundlage hierfür ist auf jeden Fall die systematische Erfassung der Medienkompetenz. Hierfür bieten die befragten Experten aus den Förderprojekten zahlreiche konkrete Vorschläge. Die MMB-Studie liefert letztlich auch eine weitere Bestätigung für die neue Förderrichtlinie des BMBF zur Stärkung der digitalen Medienkompetenz in der beruflichen Bildung. Das BMBF unterstützt im Rahmen einer Fördermaßnahme die Entwicklung und den Einsatz von mobil nutzbaren Technologien, digitalen Medien und Diensten in der beruflichen Qualifizierung. Mit dieser Maßnahme sollen neue Wege bei der Qualifizierung unterstützt werden, die stärker auf Lern- und Informationsmöglichkeiten, sowohl direkt am Arbeitsplatz, als auch an bedarfsorientierten Orten und Zeiten legen. Nur so kann mit der ständig wechselnden Informations- und Wissensanforderung an die Beschäftigten Schritt gehalten werden. Förderanträge können bis zum 30.06.2015 eingereicht werden. Antragsberechtigt sind u. a. die für die Aus- und Weiterbildung zuständigen Sozialpartner, Bildungsträger, überbetriebliche Ausbildungszentren, Kammern und Berufsverbänd.

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